Digitalisierung - Ihre Fördermöglichkeiten
Informieren Sie sich hier über aktuelle Fördermöglichkeiten von EU, Bund und Ländern
Digitalisierung. Warum überhaupt?
Mehr Effizienz, weniger Papierkram. Viele Prozesse können in einem Unternehmen schon heute völlig ohne Papierkram auskommen. Die Technik dafür gibt es längst. Statten Sie sich beispielsweise mit einem professionellen Buch- und Dokumentenscanner mit integrierter OCR-Technologie aus oder digitalisieren Sie zukünftig Baupläne, Konstuktionszeichnungen, BluePrints uvm. mithilfe eines 2D Digitalisierungs-Tablets (coming soon).
Die Umstellung auf papierloses, digitales arbeiten soll Sie nicht viel kosten? Gut, dass es in diesen Zeiten eine ganze Reihe umfangreicher Förderprogramme gibt.
Auch Bildungseinrichtungen können profitieren. Digitalisierung unterstützt uns nicht nur darin, unseren Papierberg zu schmälern, sondern auch Arbeitsprozesse zu verschlanken, zu beschleunigen und in die Bildung von Morgen zu investieren. Daher haben Bund und Länder auch eine Reihe Förderprogramme spezifisch für den Bereich der schulischen oder beruflichen (Weiter-) Bildung gestartet.
Digital Jetzt
Gefördert werden insbesondere die Anschaffung von Hard- und Softwaretechnologien kleiner oder mittelständischer Unternehmen.
Wer wird gefördert?
Das Bundesministerium fördert die Digitalisierung, d.h. Anschaffung von Software zur Digitalisierung der Unternehemensprozesse, von kleinen und mittelständischen Unternehmen, Handwerksbetrieben und auch zugehörigen sog. freien Berufen. Förderberechtigt sind Unternehmen (KMUs) mit 3 bis 499 Mitarbeitern, die rechtlich eigenständig sind. Gilt nur für Unternehmen mit Sitz in Deutschland.
Wie hoch ist die Förderung? Schnell sein lohnt sich! Bis Juni 2021 (Antragseingang) beträgt die Fördersumme bis zu 50%, anschließend nur noch bis zu 40%.
Die maximale Fördersumme beträgt dabei 50.000 €/ Unternehmen, die minimale Fördersumme (Modul 1) liegt bei 17.000 €.
Des Weiteren ist die Förderquote nach Unternehmensgröße gestaffelt:
Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern: bis zu 50% (bis 30. Juni 2021), danach bis zu 40%
Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern: bis zu 45% (bis 30.Juni 2021), danach bis zu 35%
Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitern: bis zu 40% (bis 30. Juni 2021), danach bis zu 30%
Muss das Geld zurückgezahlt werden?
Nein. Da es sich um einen Zuschuss und nicht um ein Darlehn handelt, muss das Geld nicht zurückgezahlt werden.
Zwei verschiedene Förder-Module:
Finanzierungszuschuss zu Digitalisierungssoftwar (Modul 1), Zuschuss zur Weiterbildung der Beschäftigten (Modul 2).
Gibt es einen zeitlichen Rahmen?
Ja. Für 2020 ist der Förderrahmen ausgeschöpft. Aufgrund der großen Nachfrage wird die Registrierung aber am 01.Dezember 2020 wieder geöffnet. Dann werden die verfügbaren Kontingente 2021 monatlich per Zufallsverfahren verlost.
Unabhängig davon gilt: Ihr Projekt muss innerhalb eines Umsetzungszeitraums vollständig realisiert werden. Der maximale Umsetzungszeitraum beträgt 12 Monate ab Projektbeginn. Projektbeginn und Umsetzungszeitraum werden im Zuwendungsbescheid festgelegt. Das Programm Endet zum 31.12.2023.
Sonst noch Vorgaben?
Ja. Für die Zuwendung muss ein Digitalisierungsplan eingereicht werden. D.h. dem Antrag ist eine umfassende Beschreibung Ihres Digitalisierungsvorhabens beizulegen. Dort schildern Sie, welche Verbesserungen durch die Investitionen erreicht werden können (Steigerung der Effizienz, Erschließung neuer Geschäftsmodelle oder Verbesserung der Marktposition).
Was wird NICHT gefördert?
Standardsoftware (übliche Betriebssysteme und Bürosoftware); Standardhardware, wenn kein direkter Bezug zum Digitalisierungsvorhaben erkennbar ist; Ersatz oder Routineinvestitionen (Computer für neue Mitarbeiter, Softwareupdates ohe große neue Funktionen); Vorhaben die bereits durch Förderprogramme der EU, des Bundes oder der Länder gefördert werden (ausgenommen Kredit- und Beteiligungsprogramme), Beratungsleistungen; Einsatz eigener Entwicklungskapazitäten für Innovation
Mehr Informationen erhalten Sie direkt auf der Seite des BMWi - dort gelangen Sie auch zum Antragstool
Gefördert werden insbesondere die Anschaffung von Hard- und Softwaretechnologien kleiner oder mittelständischer Unternehmen.
Wer wird gefördert?
Das Bundesministerium fördert die Digitalisierung, d. h. Anschaffung von Software zur Digitalisierung der Unternehmensprozesse, von kleinen und mittelständischen Unternehmen, Handwerksbetrieben und auch zugehörigen sog. freien Berufen. Förderberechtigt sind Unternehmen (KMUs) mit 3 bis 499 Mitarbeitern, die rechtlich eigenständig sind. Gilt nur für Unternehmen mit Sitz in Deutschland.
Wie hoch ist die Förderung? Schnell sein lohnt sich! Bis Juni 2021 (Antragseingang) beträgt die Fördersumme bis zu 50%, anschließend nur noch bis zu 40%.
Die maximale Fördersumme beträgt dabei 50.000 €/Unternehmen, die minimale Fördersumme (Modul 1) liegt bei 17.000 €.
Des Weiteren ist die Förderquote nach Unternehmensgröße gestaffelt:
Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern: bis zu 50% (bis 30. Juni 2021), danach bis zu 40%
Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern: bis zu 45% (bis 30.Juni 2021), danach bis zu 35%
Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitern: bis zu 40% (bis 30. Juni 2021), danach bis zu 30%
Muss das Geld zurückgezahlt werden?
Nein. Da es sich um einen Zuschuss und nicht um ein Darlehen handelt, muss das Geld nicht zurückgezahlt werden.
Gibt es einen zeitlichen Rahmen? Ja. Für 2020 war der Förderrahmen schnell ausgeschöpft. Aufgrund der großen Nachfrage wurde die Registrierung am 01. Dezember 2020 wieder geöffnet. Seitdem werden monatlich per Zufallsverfahren Unternehmen ausgelost, die die Zuwendung erhalten. Die Zuweisung erfolgt immer am 01. eines Monats. Waren Sie nicht dabei, können Sie jeden Monat wieder neu an der Auslosung teilnehmen.
Unabhängig davon gilt: Ihr Projekt muss innerhalb eines Umsetzungszeitraums vollständig realisiert werden. Der maximale Umsetzungszeitraum beträgt 12 Monate ab Projektbeginn. Projektbeginn und Umsetzungszeitraum werden im Zuwendungsbescheid festgelegt. Das Programm endet zum 31.12.2023.
Sonst noch Vorgaben? Ja. Für die Zuwendung muss ein Digitalisierungsplan eingereicht werden. Aber erst, wenn Sie tatsächlich für die Zuwendung ausgelost wurden. D. h. dem Antrag ist eine umfassende Beschreibung Ihres Digitalisierungsvorhabens beizulegen. Dort schildern Sie, welche Verbesserungen durch die Investitionen erreicht werden können (Steigerung der Effizienz, Erschließung neuer Geschäftsmodelle oder Verbesserung der Marktposition).
Was wird NICHT gefördert? Standardsoftware (übliche Betriebssysteme und Bürosoftware); Standardhardware, wenn kein direkter Bezug zum Digitalisierungsvorhaben erkennbar ist; Ersatz oder Routineinvestitionen (Computer für neue Mitarbeiter, Softwareupdates ohne große neue Funktionen); Vorhaben die bereits durch Förderprogramme der EU, des Bundes oder der Länder gefördert werden (ausgenommen Kredit- und Beteiligungsprogramme), Beratungsleistungen; Einsatz eigener Entwicklungskapazitäten für Innovationen.
Mehr Informationen erhalten Sie direkt auf der Seite des BMWi - dort gelangen Sie auch zum Antragstool.
Zum BMWi
Go digital
Das Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen. Gefördert wird von der Bedarfsermittlung über die Planung bis zur Umsetzung und Inbetriebnahme. Ihnen wird ein vom BMWi autorisiertes Betratungsunternehmen zur Seite gestellt, dass Sie in Ihren Plänen unterstützt und begleitet. Sie erstellen mit Ihnen eine Potentialanalyse, ein grobes Realisierungskonzept und konkretisieren gemeinsam mit Ihnen die Umsetzung.
Drei verschiedene Module werden gefördert:
- Modul Digitalisierte Geschäftsprozesse
- Einführung von e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens einschließlich ihrer möglichst sicheren Abwicklung im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Geschäftspartnern.
- Je nach Wissens-, Erfahrungs- und Umsetzungsstand innerhalb des Unternehmens sind bspw. folgende Beratungs- und Umsetzungsleistungen möglich: Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, elektronische Zahlungsverfahren
- Ziel: Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig digitalisieren, sichere elektronische und mobile Prozesse etablieren
- Modul Digitale Markterschließung
- Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie
- Aufbau einer professionellen, rechtssicheren Internetpräsenz, gegebenenfalls eines eigenen Web-Shops
- Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen sowie Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
- Nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops, wie bspw. die Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren
- Ziel: Beratung zu den vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings
- Modul IT-Sicherheit
- Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IKT-Infrastruktur
- Maßnahmen zur Initiierung/Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen
- Ziel: Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden sowie Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität; selbständiger Betrieb von grundlegenden erforderlichen IT-Sicher-heitsmaßnahmen
Wer wird gefördert? Förderberechtigt sind selbständige kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks, wenn sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter 100 Beschäftigte haben. Außerdem darf der Vorjahresumsatz/Vorjahresbilanzsumme höchstens 20 Mio. € betragen und die Betriebstätte oder Niederlassung in Deutschland sein.
Wie hoch ist die Förderung? Beratungsleistungen in einem der drei ausgewählten Hauptmodule werden mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen mit einer Quote von 50% gefördert (Beratertagessatz max. 1.100 €). Als Begünstigter zahlen Sie nur einen Eigenanteil an das Beratungsunternehmen - Förderumfang max. 30 Tage innerhalb von 6 Monaten.
Weitere Informationen sowie Details zum Antragsverfahren erhalten Sie direkt beim BMWi.
Zum BMWiKfW Kredit - ERP-Digitalisierung
Gefördert wird der Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben.
Einige Beispiele sind:
- Additive Fertigungsverfahren wie 3D-Druck als neue innovative Produktionsmethode in der Fertigung
- Vernetzung von ERP- und Produktionssystemen für die Produktion von Morgen (Industrie 4.0)
- Digitale Plattformen, Apps und digitale Vetriebskanäle zum Aufbau digitaler Plattformkonzepte und des elektronischen Handels
- Entwicklung und Implementierung eines IT- und/oder Datensicherheitskonzepts, um Unternehmensdaten erfolgreich zu schützen und Cyber-Attacken abzuwehren
- Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze für eine höhere Datenübertragungsrate im Unternehmen
Wer wird gefördert? Mittelständische Unternehmen, Freiberufler und junge Unternehmen in der Gründung.
Wie hoch ist die Förderung? Der Kreditbetrag liegt zwischen 25.000 € und 25. Mio. € mit einem Förderzuschuss ( 3%) als Ergänzung.
Muss das Geld zurückgezahlt werden? Ja. Da es sich um einen Kredit handelt, muss dieser bei einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren zurückgezahlt werden. Bei Zusage des Förderzuschusses zum Darlehen verlängert sich die Laufzeit auf 5 Jahre. Eine teilweise oder ganze außerplanmäßige Tilgung ist möglich. Die Rückzahlung erfolgt über Ihre Bank.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der KfW.
Zur KfW
Gefördert werden vorwettbewerbliche, industriegetriebene Forschungs- und Entwicklungs-Arbeiten, vorrangig zu folgenden Themen:
- Software Engineering
- Digitalisierung und softwareintensive eingebettete Systeme (Cyber Physical Systems)
- Datentechnik und datengetriebene Systeme
- Prozess- und Systemsimulation
- Usability
- Softwareverlässlichkeit, -qualität und -sicherheit
- Parallelisierung und verteilte Systeme
Dabei ist die Förderung nach dieser Fördermaßnahme auf die folgenden Anwendungsfelder/Branchen ausgerichtet:
- Automobil, Mobilität
- Maschinenbau, Automatisierung
- Gesundheit, Medizintechnik
- Logistik, Dienstleistungen
- Energie, Umwelt
Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind Verbunde aus Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Der Antragssteller muss eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland vorweisen.
Gibt es einen zeitlichen Rahmen? Die Förderung ist in der Regel auf einen Zeitraum von drei jahren angelegt. Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens seiner beihilferechtlichen Grundlage, der AGVO zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2021, befristet. Sollte die zeitliche Anwendung der AGVO ohne die Beihilferegelung betreffende relevante inhaltliche Veränderungen verlängert werden, verlängert sich die Laufzeit dieser Förderrichtlinie entsprechend, aber nicht über den 31. Dezember 2025 hinaus.
Sonst noch Vorgaben? Ja. Voraussetzung für eine Förderung ist ein Label, das von ITEA 3 im Fall positiv bewerteter Projektvorschläge vergeben wird. Da es sich bei ITEA 3 um eine industriegetriebene Initiative der anwendungsorientierten Forschung handelt, ist bei der Konsortialbildung auf ein angemessenes Verhältnis zwischen deutschen Industrie- und Forschungspartnern zu achten.
Details und weitere Informationen erhalten Sie direkt auf der Seite des Ministeriums für Bildung und Forschung.
Zum BMBF
Gefördert werden überbetriebliche Berufsbildungstätten (ÜBS) bei der Schaffung, Modernisierung und Umstrukturierung sowie Ausstattung der Bildungstätte. Darüber hinaus wird die Weiterentwicklung zum Kompetenzzentrum sowie anschließend die Durchführung von Leit- und Folgeprojekten gefördert. Nur hier können auch Personal- und Sachkosten gefördert werden
Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts, die Träger von Berufsbildungsstätten sind.
Wie hoch ist die Förderung?
Investive Förderung (Teil A Nr. 5.3, Nr. 5.4 und Nr. 6.2 der RL)
Bund: max. 45 % (max. 60% in strukturschwachen Regionen)
Land: mind. 15 % (mind. 10% in strukturschwachen Regionen)
Antragsteller: mind. 25% (mind. 10% in strukturschwachen Regionen)*
* die für eine vollständige Finanzierung (100%) benötigten Mitteln müssen entweder durch den Antragsteller oder das Land ergänzet werden.
Kompetenzzentrenförderung (Teil A Nr. 5.3, Nr. 5.4 und Nr. 6.2 der RL)
Bund: max. 50 % (max. 65% in strukturschwachen Regionen)
Land: mind. 15 % (mind. 10% in strukturschwachen Regionen)
Antragsteller: mind. 25% (mind. 10% in strukturschwachen Regionen)*
* die für eine vollständige Finanzierung (100%) benötigten Mitteln müssen entweder durch den Antragsteller oder das Land ergänzet werden.
Zum Bibb
Jedes Bundesland, oft auch Regionen oder Gemeinden, schreiben für Unternehmen, Hochschulen oder Ausbildungsstätten eigene Förderprogramme aus.
Auf den folgenden Seiten können Sie sich über aktuelle Ausschreibungen und Programme informieren.
KfW Förderquelle Förderdatenbank des Bundes Netzwerk Digitale Bildung
Die Auswahl der hier vorgestellten Förderprogramme geschieht nach bestem Wissen und Gewissen. Wir werden die hier vorgestellten Förderprogramme regelmäßig auf Gültigkeit und Aktualität prüfen. Trotzdessen übernehmen wir keine Gewähr, dass die Förderprogramme, die hier vorgestellt werden noch gelten, oder für Ihr Unternehmen, Ihre Bildungseinrichtung oder Ihre Projekte passend sind.